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23.06.2021

BEG Förderung 2021 - Staatlicher Zuschuss zum Sonnenschutz

„Klimaschutz fängt zu Hause an.“ Unter diesem Motto hat der Bund zum 1. Januar 2021 die verschiedenen Förderprogramme rund um die energetische Sanierung zusammengefasst. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist übersichtlicher gestaltet, erlaubt kombinierte Anträge für verschiedene Maßnahmen und ist nun beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Neu im Programm: Auch sogenannter „sommerlicher Wärmeschutz“, also Markisen, Rollläden und Jalousien, werden gefördert, und zwar mit bis zu 20% der Investitionssumme, denn Sonnenschutz trägt zur Energieeffizienz in Gebäuden bei. Als Markisen-Experten haben wir für Sie hier alle wichtigen Informationen rund um die BEG Förderung 2021 zusammengestellt. Einen Energieberater in Ihrer Nähe sowie weitere Informationen zur BEG-Förderung finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur.

 

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde neu aufgesetzt und vereint die bisher vorhandenen Programme, die Maßnahmen zu besserer Energieeffizienz und den Einsatz von Erneuerbaren Energien unterstützen. Dazu gehören unter anderem auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Anreizprogramm Energieeffizienz. Mit der BEG will der Bund den Bauherren mehr Übersicht verschaffen und die Antragstellung vereinfachen. Die BEG ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und beinhaltet unter anderem auch einen Zuschuss für Sonnenschutz. Die BEG können Sie auf zweierlei Arten nutzen: Als reinen Zuschuss zu Ihren Baumaßnahmen oder als günstigen Kredit über die KfW. Dabei vermindert sich dann die Tilgungssumme um den Förderbetrag. Die BEG kann für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und für Einzelmaßnahmen gewährt werden.

BEG – Förderübersicht:


Was wird über die BEG gefördert?

Bei Varisol erhalten Sie BEG-förderfähigen Sonnenschutz in Form von Markisen. Doch es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, eine BEG-Förderung zu erhalten:


 

BEG und Sonnenschutz

Zu den von der BEG geförderten Maßnahmen gehört auch die Anbringung von Beschattung bzw. Sonnenschutz unter anderem in Form von Markisen. Das Wichtigste im Überblick:
Gefördert wird die Neumontage oder der Ersatz von außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen, die eine optimierte Tageslichtversorgung gewährleisten, zum Beispiel über automatische Steuerung oder Lichtlenksysteme.
Sonnenschutz-Maßnahmen werden mit 20 Prozent der Investitionssumme gefördert. Diese muss mindestens 2.000 € betragen. Die maximale Förderungssumme liegt bei 60.000 € pro Jahr und Wohneinheit.
Für die Antragstellung benötigen Sie einen Energieeffizienz-Experten (Energieberater), der die Energieeffizienz des Sonnenschutzes gegenüber dem BAFA durch eine technische Projektbeschreibung bestätigen muss. So muss z.B. eine Beschattung unter einem Terrassendach die gesamte Fensterfläche beschatten können. Die Kosten für den Energieberater werden ebenfalls bezuschusst, und zwar mit 50%.
Einen Antrag können Sie als Eigentümer, Mieter oder Pächter stellen. Antragsteller können sein:
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberufler
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften (wenn sie der Daseinsvorsorge dienen)
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen inkl. Kirchen
  • Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, inkl. Wohnungsbaugenossenschaften
Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden.


 

BEG – Ablauf der Antragstellung

Durch die BEG ist die Antragstellung für Förderungen wesentlich vereinfacht worden. Bei Einzelmaßnahmen, die den Sonnenschutz betreffen, ist der Einsatz eines Energieberaters notwendig. Die Antragstellung für die Förderung beim BAFA verläuft dann wie folgt:
Der Energieberater erstellt eine technische Projektbeschreibung, die beim BAFA elektronisch über ein Formular eingereicht wird.
Nach der Einreichung erhält der Energieberater eine sogenannte TPB-ID.
Diese TPB-ID ist für die Antragstellung durch den Bauherrn notwendig. Der Antrag auf die BEG Förderung wird ebenfalls elektronisch gestellt.


 

Hilfreiche Links zur BEG

 

Für die Förderung über die BEG kommen verschiedene Sonnenschutz-Varianten in Frage. Aus unserem Sortiment sind es folgende Produkte:


Fenstermarkisen
Hinweis: Eine Fenster-Markise kann gefördert werden, wenn sie außen vor einem Fenster oder Glastür montiert werden soll und mit einem Elektromotor betrieben wird.




Gelenkarm-Markisen
Hinweis: Gefördert werden kann eine Gelenkarm-Markise basierend auf folgenden Bedingungen, wenn:
  • die Montage außen vor einem Fenster oder einer Glastür sein soll und sie mittels Elektromotor ein - und ausgefahren werden kann
  • die Ausrichtung nach Süden (±22,5°) gegeben ist
  • die Ausrichtung nach West und Ost, so muss ein Vario-Volant vorhanden sein
Eine Nord-Ausrichtung (±22,5°) erlaubt keine Förderung.




Kastenmarkisen
Hinweis: Gefördert werden kann eine Kasten-Markise basierend auf folgenden Bedingungen, wenn:
  • die Montage außen vor einem Fenster oder einer Glastür sein soll und sie mittels Elektromotor ein - und ausgefahren werden kann
  • die Ausrichtung nach Süden (±22,5°) gegeben ist
  • die Ausrichtung nach West und Ost, so muss ein Vario-Volant vorhanden sein
Eine Nord-Ausrichtung (±22,5°) erlaubt keine Förderung.




Pergola-Markisen
Hinweis: Gefördert werden kann eine Pergola-Markise basierend auf folgenden Bedingungen, wenn:
  • die Montage außen vor einem Fenster oder einer Glastür sein soll und sie mittels Elektromotor ein - und ausgefahren werden kann
  • die Ausrichtung nach Süden (±22,5°) gegeben ist
  • die Ausrichtung nach West und Ost, so muss ein Vario-Volant vorhanden sein
Eine Nord-Ausrichtung (±22,5°) erlaubt keine Förderung.